Stiftungen

1. Familienstiftung

Eine Familienstiftung bietet sich an, wenn der Erblasser sein Vermögen vor dem Zugriff der Erbengeneration schützen will, diese aber gleichwohl als Destinatäre von den Erträgen aus diesem Vermögen profitieren sollen. Diese Alternative eignet sich beispielsweise bei fehlender Eignung der Nachkommen oder zerstrittenen Familienstämmen.

 

2. Gemeinnützige Stiftung

Vor allem für kinderlose Erblasser mit größeren Vermögen ist die Möglichkeit der Gründung einer gemeinnützigen Stiftung eine Option, die sich zunehmender Beliebtheit erfreut. Eine solche Stiftung ermöglicht dem Stifter zum Einen, sein Vermögen einem in seinen Augen sinnvollen Zweck zuführen, vor allem aber auch das Ansehen der eigenen Person zu fördern und nach dem Ableben das Andenken an diese zu bewahren.

Gerne beraten wir Sie von der Stiftungsidee über den Stiftungszweck, der Zulassung und aufsichtsrechtlichen Vorgaben in enger Zusammenarbeit mit dem Notar. Hinsichtlich der steuerlichen Rahmenbedingungen und Folgewirkungen sowie der besonderen Rechnungslegungsvorschriften für Stiftungen haben Sie mit uns einen erfahrenen und kompetenten Partner.